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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hardware- und Softwareverkauf der Firma DD Service KG (Abt. communtech computers)
1. Geltungsbereich
1.1 Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder
Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter
Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich
widersprochen.
1.2 Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.
2. Angebot
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in
Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und
Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne
dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
3. Preise
3.1 Alle Preise verstehen sich ab München. Entgegenstehende
Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden. Preise jeweils zuzüglich der
Jeweiligen, gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich schriftlich etwas anders vereinbart wurde.
4.2 Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
4.3 Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund vom höherer Gewalt und/oder aufgrund
von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen,
z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche
Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten
eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu
vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der
Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen
des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine
Nachfrist von mindestens 2 Monaten gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der
Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete
Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes
der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistungen. Darüber hinausgehende
Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jedweder Art, sind
ausgeschlossen.
5. Versand und Gefahrübergang
5.1 Der Versand erfolgt nach unserer Wahl.
5.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführenden Person übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung unser
Lager, bei Direktversand das Lager unseres Lieferanten bzw. den europäischen
Einfuhrhafen verlassen hat.
5.3 Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht
die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer
auf diesen über.
5.4 Wir können eine Versicherung für die an den Käufer zu versendenden Ware gegen
Transportschäden veranlassen. Die Versicherung erfolgt im Namen und auf Rechnung
des Käufers bei einer von uns auszuwählenden Versicherungsgesellschaft. Soweit
diese Versicherung gegen Transportschäden abgeschlossen ist, sind wir von der
Haftung für solche Schäden freigestellt.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Die Gewährleistung beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
6.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den
Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet,
die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, Inbetriebnahme, Betrieb und
Wartung von nicht ausreichend qualifiziertem Personal, entfällt jede Gewährleistung.
6.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche
nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel die auch bei sorgfältiger
Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
6.4 Bei begründeten Mängelrügen hat der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät zur
Reparatur an uns zu schicken.
6.5 Der Käufer kann grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Erst wenn die
Nachbesserung fehlgeschlagen ist, können weitergehende Gewährleistungsrechte
geltend gemacht werden. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus
welchem Rechtsgrund, einschließlich Folgeschäden aus mangelhaften Lieferungen
sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht.
6.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der
Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
6.7 Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung
nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht
werden.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen
Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus
welchen Rechtsgrunde, vor.
7.2 Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller/Distributor/Händler,
jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unsere (Mit-)Eigentumsrecht durch
Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an
der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht.
7.3 Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)
Eigentum zusteht, wird im folgendem als Vorbehaltsware bezeichnet.
7.4 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem
sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt
der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir
ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen
Forderungen für seine Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere
Anforderung hin hat der Käufer die Abtretung offen zu legen und die erforderlichen
Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und offen zu legen.
7.5 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der
Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Anfallende Kosten trägt der Käufer.
7.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind
wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder
gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu
verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht
als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
8. Zahlung
8.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort
innerhalb von 8 Tagen zur Zahlung fällig.
8.2 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen
zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen
entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt
die Hauptforderung anzurechnen.
8.3 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab
Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen
Diskontsatz, der Deutschen Bundesbank, zu berechnen.
8.4 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder
stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die
Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellt, so sind wir berechtigt, die gesamte
Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu
verlangen.
8.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn
Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn
wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
9. Schutz- und Urheberrechte
9.1 Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich und schriftlich zu unterrichten, falls er auf
die Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von uns
geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir, bzw. ggf. unsere Lieferanten sind alleine
berechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers derartiger
Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit diese
auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt zurückzuführen
sind. Wir sind grundsätzlich bemüht, dem Käufer das Recht zur Benutzung des
Produktes zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen
nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl das Produkt so abändern, dass das
Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis
abzüglich einer Entschädigung für den gezogenen Nutzen erstatten.
9.2 Hat der Käufer das von uns gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert,
oder haben wir aufgrund von Anweisungen des Käufers das Produkt so gestaltet, dass
hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Käufer verpflichtet, uns
gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw.
freizustellen.
9.3 Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind
nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen nicht
übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von uns gelieferten
Produkten. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere
schriftliche Einwilligung Dritter nicht zugänglich machen, auch nicht zur
Weiterveräußerungen unserer Hardware. Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, als
Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden, eine Haftung oder ein Kostenersatz
durch uns für solche Kopien ist ausgeschlossen. Sofern Originale einen
Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf
Kopien anzubringen und zu beachten.
10. Kundendaten
Eine Speicherung der kundenbezogenen Daten gilt als vereinbart.
11. Export
11.1 Der Export unserer Ware in Nicht-EG-Länder bedarf unserer schriftlichen Zustimmung,
unabhängig davon, dass der Käufer selbst verpflichtet ist, der gesetzlichen Ein- und
Ausfuhrbestimmungen zu beachten.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort ist München
12.2 Ausschließlicher Gerichtstand ist München.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
13. Teilnichtigkeit
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden,
sind die so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche
Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen
Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für
ergänzungsbedürftige Lücken.
communtech.com und communtech.de und deren Internetseiten sind Projekte der DD Service KG, Fürstenriederstr.206, 81377 München
Amtgericht München. Stand 05/2007

 


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